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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Endbenutzervereinbarung

§ 1 Vertragsverhältnis

Die Begründung eines Vertragsverhältnisses erfolgt durch ausdrückliche oder schlüssige Annahme eines Angebotes des Kunden durch GÖSCHL. Mündliche Erläuterungen oder Zusagen werden keinesfalls Vertragsinhalt; im Fall einer ausdrücklichen Annahme ist allein die schriftliche Bestellung maßgeblich. Bestellungen des Kunden gelten lediglich als Angebot zum Vertragsabschluß. Bestellungen werden ausschließlich von Endbenutzern angenommen. GÖSCHL ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die im E-Commerce-Gesetz beinhalteten Informationspflichten werden, im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit, ausdrücklich zur Gänze ausgeschlossen. Durch Annahme der Bestellung und Rechnungslegung durch GÖSCHL kommt gegenständliche Endbenutzervereinbarung über die Vertragssoftware (Gesundheits -Datenbank SHB Online- Full oder -View) zustande.

§ 2 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist der erworbene Zugang zur Anwendung inklusive Daten und Dokumentationen sowie die zur Verfügung gestellten Datenbanken (insgesamt nachfolgend Vertragssoftware genannt). Insgesamt stehen derzeit aus Stärker-Zahrl, Handbuch für die Sanitätsberufe Österreichs und aus weiteren Direkterhebungen des Verlages ca. 50.000 qualifizierte Fachadressen des österreichischen Gesundheitswesens zur Verfügung. Die Aktualisierung der Dateien der niedergelassenen Ärzte erfolgt aufgrund der Aktualisierungsinformationen der Österreichischen Ärztekammer und von Direkterhebungen. Die in dieser Dokumentation enthaltene Information kann ohne Vorankündigung geändert werden und stellt keinerlei Verpflichtung seitens GÖSCHL dar. Dieses Produkt, inklusive der Software, unterliegt dem Urheberrecht und wird unter Berücksichtigung der Endbenutzervereinbarung zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und des Kopierens diesesProduktes samt seiner Teile, liegen ausschließlich bei GÖSCHL. Kein Teil dieses Produktes darf, ohne schriftliche Zustimmung der Dieter Göschl GmbH, für irgendwelche Zwecke oder in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder irgendein anderes Verfahren) reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Der Endbenutzer erkennt an, dass die Vertragssoftware und die Datenbank in all ihren Teilen urheberrechtlich schutzfähig und geschützt sind, und alle Urheberrechte und sonstige Leistungsschutzrechte oder sonstige nach dem Gesetz geschützten Rechte daran GÖSCHL oder deren Lizenzgebern zukommen. Die Vertragssoftware wird im kompilierten Code zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch des Endbenutzers auf Lieferung des Quellcodes besteht nicht. Der Endbenutzer darf die Software einschließlich Dokumentation weder kopieren, verändern, bearbeiten oder übertragen. Insbesondere darf er die Software und die Dokumentation weder übersetzen, recompilieren, disassemblieren noch nachschaffen. Dies gilt sowohl für die Software im ganzen als auch für Teile von ihr. Auch darf der Endbenutzer die Software und Dokumentation weder ganz noch in Teilen dafür verwenden, ein eigenes Entwicklungssystem zu generieren, das dem hier vertragsgegenständlichen System technisch und/oder funktionell entspricht. Kopien dürfen nur zu Archivierungszwecken erstellt werden. Die Installation, Einweisung und Softwarepflege gehören nicht zum Leistungsumfang. Es gilt österreichisches Recht, insbesondere die Sondervorschriften für Computerprogramme und Datenbanken gemäß den §§ 40a-e und 76c-e UrhG. 3.

§ 3 Lieferung

Der Endbenutzer erhält den Zugang zur Vertragssoftware (SHB Online - Full oder View ) in der zu Vertragsabschluß aktuellern Version. Mit der Eingabe der Zugangsdaten und damit Inbetriebnahme der Software ist der Endbenutzer an die Bestimmungen der Endbenutzervereinbarung gebunden. Die Versendung der Rechnungen erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift.

§ 4 Benutzung

§ 4.1 Allgemeines

Der Endbenutzer erwirbt das nicht ausschließliche Recht die Vertragssoftware im Rahmen der von GÖSCHL in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgegebenen Bedingungen zu nutzen. Das Recht zur Nutzung besteht an der bei Abschluss des Vertrages aktuellen Version des Vertragsgegenstandes. Der Endbenutzer erwirbt eine Einzelplatzlizenz oder eine Mehrplatzlizenz für eine bestimmte Userzahl (gemäß gesonderter Vereinbarung). Im Falle des Erwerbs einer Einzelplatzlizenz darf die Vertragssoftware nur auf einem einzelnen Computer verwendet werden; Datenbankabfragen dürfen nur auf diesem Computer durchgeführt werden. Im Falle des Erwerbs von Mehrplatzlizenzen dürfen immer nur höchstens so viele Programminstallationen benützt werden und Zugriffsrechte auf Datenbankabfragen vergeben sein, wie Lizenzen erworben werden. Das Recht der Benutzung der Datenbank erfasst das Recht zur bestimmungsgemäßen Abfrage zum eigenen Gebrauch und umfasst ausdrücklich nicht das Recht, die ganze Datenbank oder einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil derselben zu vervielfältigen, zu verbreiten oder sonst wie (auch nicht über das Internet) öffentlich wiederzugeben. Ausgenommen hievon ist der Datenexport für Marketingzwecke nach den Bestimmungen des § 4.4 . Der Endbenutzer darf die Vertragssoftware weder vermieten noch verleihen. Die (auch teilweise) Überlassung auf Dauer ist unzulässig. Der Endbenutzer hat die Vertragssoftware gegen missbräuchliche Nutzung zu sichern.

§ 4.2 Nutzungsentgelt und Laufzeit der Vereinbarung

Für die Nutzung der SHB-Online Anwendung gelangt für jeweils ein Jahr das bei Bestellung vereinbarte Nutzungsentgelt zur Verrechnung. Es wird vereinbart, dass bei Erhöhung der Vorkosten des Verlages und bei einer Steigerung des Verbraucherpreisindexes das Nutzungsentgelt des Folgejahres angemessenangepasst wird. Der Verlag behält sich darüberhinaus vor, das Nutzungsentgelt bei einer wesentlichen Erweiterung des Datenumfanges angemessen anzupassen. Der Verlag ist berechtigt, sein Produkt, aus welchen Gründen immer, jederzeit vom Markt zurückzuziehen, ohne dass dem Endbenutzer daraus irgendwelche Schadenersatzansprüche zustehen. Dem Endbenutzer steht in diesem Fall Anspruch auf aliquote Vergütung des Nutzungsentgeltes durch den Verlag pro noch nicht angefangenem Viertel des Nutzungsjahres ab Rückgabedatum zu. Die Endbenutzervereinbarung wird auf Dauer eines Jahres (Mindestlaufzeit) abgeschlossen. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn bis 3 Monaten vor Ablauf des vereinbarten Nutzungsjahres keine Kündigung erfolgt. Eine Kündigung bedarf einer Schriftform. Das Recht zu einer Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ist der Endbenutzer Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so kann der Endbenutzer das Abonnement unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum 31.12. und zum 30.06. eines jeden Jahres kündigen. Für die Dauer des 1. Jahres verzichtet der Endbenutzer auf das Kündigungsrecht. Nach Ablauf des Vertrages, bzw. falls der Verlag sein Produkt vom Markt zurückzieht, ist der Endbenutzer ohne weitere Aufforderung verpflichtet, die in seinem Besitz befindliche Version von SHB CD-MED samt allem überlassenen Zubehör unverzüglich an den Verlag zurückzustellen.

§ 4.3 SHB-Online Viewversion

Diese Version ermöglicht es, einen gegenüber dem Handbuch für die Sanitätsberufe erheblich erweiterten Datenbestand nach verschiedenen Gesichtspunkten zu selektieren und zu sortieren, einzelne Datensätze im Detail einzusehen, bei Bedarf über den Editor zu kopieren und die ausgewählte Gruppe mengenmäßig zu kontrollieren. Ein Export der Daten ist weder zulässig noch vorgesehen. Das Recht zur Nutzung besteht an der bei Abschluss des Vertrages aktuellen Version des Vertragsgegenstandes auf die Dauer eines Jahres, wobei für die Lauffähigkeit nur bis zur Ausgabe der Folgeversion Gewähr geleistet wird. Folgeversionen sind im Lieferumfang nicht enthalten, können jedoch käuflich vom Endbenutzer zum jeweiligen Listenpreis erworben werden.

§ 4.4 SHB-Online Vollversion

Der Datenbestand und dessen visuelle Anzeigemöglichkeiten ist mit dem der Viewversion ident. Darüberhinaus ist vorgesehen, die Daten zum Zwecke eigener Mailings (Serienbriefe, Etiketten oder andere Direktwerbung) als Steuerdatei zu exportieren. Der systematische Aufbau eigener Datenbanken sowie die Einbindung der Daten in eigene Datenbanken ist nur im Einzelfall mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von GÖSCHL gestattet, wobei die verbindliche Erklärung des Endbenutzers schriftlich vorliegen muss, diese Daten nur für eigene Zwecke intern zu verwenden und nach Ablauf des Vertragsverhältnisses nicht mehr weiterzuverwenden und zu löschen. Die kommerzielle Verwertung oder sonstige Weitergabe auf solche Art exportierter Datenbanken außerhalb eigener Zwecke ist grundsätzlich unzulässig. Mailing für Dritte bedürfen der ausschließlich schriftlichen Zustimmung von GÖSCHL. Das Recht zur Nutzung besteht an der bei Abschluss des Vertrages aktuellen Version des Vertragsgegenstandes auf die Dauer eines Jahres bzw. in Folge an allen innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss herausgegebenen Updates.

§ 5 Datenschutz und unerbetene Kommunikation

Der Endbenutzer ist verpflichtet, das Datenschutzgesetz, insbesondere auch das Datengeheimnis zu beachten und Göschl diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Bei den in der Datenbank enthaltenen E- Mail-Adressen darf nicht auf eine Zustimmung des Inhabers zum Erhalt elektronischer Post zu Werbezwecken (Massensendung) geschlossen werden.§ 6 Gewährleistung GÖSCHL leistet für Mängel hinsichtlich der Ausführung von Programminstruktionen der fachgerecht installierten Vertragssoftware innerhalb einer Frist von 6 Monaten (Laufzeit einer aktuellen Version) Gewähr. Die Systemvoraussetzungen ergeben sich aus gesonderter Vereinbarung.

§ 7 Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Endbenutzer wird die gelieferte Vertragssoftware innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen GÖSCHL innerhalb weiterer acht Werktage mittels eingeschriebenem Brief gemeldet werden. Die Mängelrüge muss eine detaillierte Beschreibung der Mängel beinhalten. Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 14 Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der dargelegten Rügeanforderungen gerügt werden. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Vertragssoftware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Handelt es sich beim Endbenutzer um einen Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so sind die Gewährleistungsansprüche in Abänderung der vorstehenden Punkte nur insoweit beschränkt, als GÖSCHL innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist statt einer vom Konsumenten verlangten Vertragsaufhebung oder Preisminderung berechtigt ist, innerhalb angemessener Frist ab Geltendmachung dieser Ansprüche die mangelhafte Sache durch eine mängelfreie auszutauschen.

§ 8 Haftung

GÖSCHL ist um größtmögliche Aktualität der Daten bemüht, haftet jedoch in keiner Weise für deren Vollständigkeit und Richtigkeit. GÖSCHL haftet nicht für das fehlerfreie Funktionieren der Software. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

§ 9 Preise, Lieferkosten

Bei Angaben in unseren Preislisten, Anzeigen, Werbeunterlagen, Internet-Seiten und dergleichen behalten wir uns die jederzeitige Änderungen der darin enthaltenen Angaben ausdrücklich vor. Bestellungen, die wir durch unmittelbare Lieferung ohne vorangehende Auftragsbestätigung annehmen, führen wir zu unseren am Bestelltag geltenden Listenpreisen aus. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Nettopreise, denen die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist. Hinzu kommen alle mit dem Versand entstehenden Lieferkosten. Sollten im Zuge des Versandes Export- oder Importabgaben fällig werden, gehen auch diese zu Lasten des Bestellers.

§ 10 Zahlung, Eigentumsvorbehalt

Soweit nichts anderes angegeben ist, sind die Rechnungen bei Erhalt netto Kassa fällig. Bei Zahlungsverzug werden neben Mahn- und Inkassokosten 12 % Verzugszinsen in Ansatz gebracht. Im Falle der Säumnis verpflichtet sich der Kunde die angemessenen Betreibungskosten des Inkassobüros zu vergüten. Bei Veränderungen der Material- und Lohnkosten kann der Bezugspreis entsprechend korrigiert werden. Sofern Erhöhungen vorgenommen werden, haben diese sachlich gerechtfertigt zu sein. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von GÖSCHL. Im Fall des Zahlungsverzuges erlischt jedes im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder aufgrund des Vertrages mit dem Endbenutzer eingeräumte Nutzungsrecht an der Vertragssoftware und den Datenbanken.

§ 11 Rücktrittsrecht für Konsumenten

Sofern der Endbenutzer Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes ist, kann er bei Geschäftsabschluss über Fernkommunikationsmittel innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der bestellten Ware ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Er hat in diesem Fall die Lieferkosten, ein angemessenes Entgelt für die Benützung und eine Entschädigung für die Minderung des gemeinen Wertes der Ware zu bezahlen. Dieses Rücktrittsrecht erlischt, sobald die gelieferten Zugangsdate vom Besteller durch Eingabe in die Anwendung benutzt worden ist.

§ 12 Zustimmungserklärung

Mit Auftragserteilung erklärt sich der Besteller gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2 DSG 2000 einverstanden, dass seine für die Bearbeitung wesentlichen Daten erfasst und für Marketingzwecke von GÖSCHL verwendet werden. Der Besteller erklärt sich mit der Angabe seiner elektronischen Postadresse ausdrücklich einverstanden, von GÖSCHL elektronische Post zu Werbe- und sonstigen Zwecken zu erhalten. Eine solche Zustimmung kann seitens des Bestellers jederzeit widerrufen werden.

§ 13 Sonstiges

Eine Abtretung oder Übertragung von Rechten aus diesem Vertrag ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung der jeweils anderen Vertragspartei zulässig. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hiedurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt in diesem Fall eine Ersatzregelung, die dem wirtschaftlich beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Erfüllungsort ist Wien. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Handelsgericht Wien zuständig. Sofern es sich beim Endbenutzer um einen Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt, gilt dessen allgemeiner Gerichtsstand.

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